UN3373-Konformität: So versenden Sie infektiöse Stoffe der Kategorie B

Die Vereinten Nationen haben ihre Richtlinien für den Versand ansteckungsgefährlicher (infektiöser) Stoffe (6.2 Giftige und infektiöse Stoffe) in zwei verschiedene Unterkategorien unterteilt: Kategorie A und Kategorie B.

Kategorie B ist unter der Bezeichnung UN3373 bekannt und wird beschrieben als: „ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht“.

Die Kategorie A ist in zwei weitere Unterkategorien unterteilt: UN2814 (für Menschen) und UN2900 (nur für Tiere) und wird beschrieben als: „Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann.“

Wenn wir von UN3373-Konformität sprechen, beziehen wir uns ausdrücklich auf die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, die für den Versand von Stoffen der Kategorie B erforderlich sind.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Probe zur Kategorie A oder zur Kategorie B gehört? Dann verwenden Sie am besten unsere vereinfachte Tabelle für UN-Klassifizierungen der Klasse 6.2.

Klasse 6.2 Klassifizierungstabelle

ADR und IATA

Die Einhaltung der UN3373-Richtlinie wird von den für den Gefahrguttransport auf der Straße und in der Luft zuständigen Instanzen überwacht: Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die International Air Transport Association (IATA), die den Luftverkehr mit weltweiten Standards für Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Effizienz und Nachhaltigkeit unterstützt. Diese Instanzen verfügen über gesonderte, spezielle Anweisungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen UN3373-Gütern auf dem Land- oder Luftweg, die sich insbesondere auf die Qualität der verwendeten Verpackung und die Kennzeichnung dieser Verpackung beziehen. Diese werden als P650 bezeichnet.

Was bedeutet P650?

Wenn ein Stoff unter die UN-Nummer 3373 fällt, muss er für den Transport nach den Richtlinien der Verpackungsanweisung 650 (P650 oder PI650) verpackt werden. Hierbei handelt es sich um eine  Auflistung von Anforderungen an die Qualität und Beschaffenheit der für den Transport verwendeten Verpackungen. P650 ist in Richtlinien für ADR und IATA unterteilt, die jeweils leicht unterschiedliche Anforderungen an Verpackungen stellen, die ansteckungsgefährliche Stoffe mit der UN-Nummer 3373 enthalten. Diese Anweisungen schreiben folgendes vor:

Die Verpackung muss aus drei Bestandteilen bestehen:

  1. (Einem) auslaufsichere(n) Primärgefäß(en), das/die nicht mehr als 1 L/1 kg enthält/enthalten – (mehrere Primärgefäße müssen einzeln verpackt oder getrennt werden).
  2. (Einer) auslaufsicheren Sekundärverpackung(en)
  3. (Einer) starren Außenverpackung(en) mit einer Oberfläche mit einer Mindestabmessung von 100 x 100 mm.

Die Verpackung muss deutlich mit der UN3373-Raute und direkt daneben mit der Benennung gekennzeichnet sein: Biologischer Stoff, Kategorie B.

Einige Fluggesellschaften verbieten den Transport von Stoffen der Kategorie B, daher müssen diese als Stoffe der Kategorie A versandt werden. Erkundigen Sie sich vor dem Versand am besten bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Frachtunternehmen.

Bei der Beförderung von flüssigen Stoffen muss zwischen dem (den) Primärgefäß(en) und der Sekundärverpackung absorbierendes Material eingesetzt werden. Das absorbierende Material muss ausreichend sein, um die gesamte im (in den) Primärgefäß(en) enthaltene Menge aufzunehmen. Erlaubt sind maximal 4 L pro Verpackung.

Beim Transport von festen Stoffen müssen sowohl das/die Primärgefäß(e) als auch die Sekundärverpackung staubdicht sein. Erlaubt sind maximal 4 kg pro Verpackung.

Falls Sie mit den Fachbegriffen, Formulierungen und Bezeichnungen dieses Fachgebiets nicht hundertprozentig vertraut sind, haben wir diesen hilfreichen Leitfaden erstellt, um einige der Fachausdrücke zu vereinfachen, auf die Sie auf dieser Seite oder einer der Seiten, die wir in diesem Informationsmaterial verlinkt haben, vielleicht stoßen.

Was bedeutet 95kPa?

Pascal (Pa) und Kilopascal (kPa) sind die weltweit gebräuchlichsten Druckeinheiten. Wie in den IATA-Richtlinien für die UN-Nummer 3373 Kategorie B dargelegt: „Das Primärgefäß oder die Sekundärverpackung muss in der Lage sein, einem Innendruck von 95 kPa (0,95 bar) bei Temperaturen im Bereich von -40 °C bis +55 °C (-40 °F bis +130 °F) ohne Verlust von Füllgut standzuhalten“. Unsere Lösungen PathoShield, PathoPak, PathoSeal und PathoPouch für den Probentransport sind so konzipiert, dass sie diesem Druck standhalten und die Sicherheit Ihres Guts/Ihrer Güter beim Transport gewährleisten.

Sie können sich unsere 95kPA-Probenbeutel anschauen und bestellen, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken.

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Einhaltung der UN3373-Kennzeichnungsvorschriften

Wir entwickeln komplette Lösungen für den Probentransport, bei denen die korrekte UN-Kennzeichnung bereits im Service enthalten ist. Wir haben aber auch einen hilfreichen Leitfaden erstellt, falls Sie sich gezielt zum Thema Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften informieren möchten.

Leitfaden zur Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften

UN3373-Verpackung(en) von Intelsius

Intelsius entwickelt und produziert seit über 20 Jahren UN3373-konforme Verpackungen. Wir sind Spezialisten, was den Versand Ihrer Proben unter Einhaltung der strengen Kennzeichnungs- und Verpackungsrichtlinien angeht. Unser komplettes Angebot an UN3373-Lösungen finden Sie auf unserer Website.

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Wenn Sie das Thema gerne vertiefen oder weitere Informationen zu unseren Verpackungslösungen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an eine Intelsius-Niederlassung in Ihrer Nähe.

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